Unternehmensbesteuerung
Die Mehrwertsteuer und Unternehmensgewinnsteuer sind die Säulen des monegassischen Steuersystems. Eine Steuer auf den Unternehmensgewinn wird fällig, wenn über 25 Prozent des Umsatzes aus gewerblicher bzw. kommerzieller Tätigkeit außerhalb des Fürstentums erwirtschaftet wird. Bei Unternehmen, die ihre Einnahmen aus Patenten, literarischen und künstlerischen Urheberrechten generieren, wird der Gewinn mit 33,33 Prozent besteuert.