Steuersystem
Das monegassische Steuersystem unterscheidet zwischen der Besteuerung von Individualpersonen und Unternehmen. Dies stellt an und für sich keine Besonderheit dar. Die Besonderheit liegt jedoch bei der fehlenden Einkommensteuer für Privatpersonen (natürliche Personen).
Seine Einnahmen generiert des Fürsten zum größten Teil über
Unternehmensbesteuerung und Mehrwertsteuer
Gebühren (z.B. Stempelsteuer, Registrierungsgebühren, Abgaben auf alkoholische Getränke und Versicherungsverträge)
Zölle (Monaco gehört gemäß Art. 3 Abs. 2 ZK zum Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft, da ein Zollabkommen mit Frankreich besteht.)
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