Niederlassungsstatus
Das Fürstentum Monaco kennt vier Kategorien in Bezug auf die Aufenthaltserlaubnis:
Temporär (temporaire, temporary)
Ordentlich (ordninaire)
Priviligiert (priviligié)
Ehepartnerin / Ehepartner einer Person mit monegassischer Staatsbürgerschaft (conjoint monégasque)
Temporäre Aufenthaltserlaubnis
Diese Aufenthaltserlaubnis bekommen alle Personen, die sich zum ersten Mal in Monaco niederlassen wollen. Es wird keine Anforderung für einen Mindestaufenthalt in Monaco vorab gestellt. Diese „befristete“ Aufenthaltserlaubnis ist für ein Jahr gültig und kann nach Ablauf des Jahres erneuert werden. Die Kosten belaufen sich auf zehn Euro.
Ordentliche Aufenthaltserlaubnis
Die Mindestaufenthaltsdauer vorab für diese Kategorie beträgt drei Jahre. D.h., Sie müssen mindestens drei Jahre in Monaco gelebt haben, um eine ordentliche Aufenthaltserlaubnis beantragen zu können. Sie ist drei Jahre gültig, und die Gebühr beträgt 15 Euro.
Privilegierte Aufenthaltserlaubnis
Diese Aufenthaltserlaubnis können Sie beantragen, wenn Sie zehn Jahre in Monaco gelebt haben. Sie ist zehn Jahre gültig, kann aber in besonderen Fällen ab ein Jahr herabgesetzt werden. Die Gebühr beträgt 30 Euro.
Ehepartnerin / Ehepartner einer Person mit monegassischer Staatsbürgerschaft
Diese Aufenthaltserlaubnis wird jeder Ehepartnerin bzw. jedem Ehepartner ausgestellt, die/der mit einer Person mit monegassischer Staatsbürgerschaft verheiratet ist und mindestens ein Jahr im Fürstentum gelebt hat. Diese Aufenthaltserlaubnis ist fünf Jahre gültig. Die Gebühr beträgt 20 Euro.
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