Niederlassungsbedingungen
Die Niederlassung in Monaco ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Diese gelten sowohl für EU-Bürger und Personen aus Nicht-EU-Staaten. Grundvoraussetzung für den Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis in Monaco ist ein Aufenthaltstitel. Für Bürgerinnen und Bürger aus Staaten des EWR sowie einige Drittstaaten, wie zum Beispiel San Marino, reicht einen Reisepass oder Personalausweis.
Für Personen aus allen anderen Staaten gelten folgende Bestimmungen:
Wenn Sie in Frankreich bereits länger als ein Jahr ansässig waren, dann müssen Sie bei der französischen Botschaft in Monaco einen Wohnsitzwechsel beantragen.
Wenn Sie in Frankreich unter einem Jahr ansässig waren, dann müssen Sie bei jenem französischen Konsulat ein Visum für Langzeitaufenthalt in Monaca (Typ D) beantragen, das sich im Staat Ihres letzten Wohnortes befindet.
Treten Sie der Diskussion bei