Immobilien Mehrwertsteuer
Die Immobilien-Mehrwertsteuer ist eine besondere Steuer in Monaco, da sie nicht bei jedem Immobilienkauf fällig wird. Sie wird erhoben für den Verkauf von:
Bauland
Gebäuden, bis zu fünf Jahren nach ihrer Fertigstellung
Ist das Gebäude älter als fünf Jahre, dann entfällt die Immobilien-Mehrwertsteuer. In Ausnahmefällen kann es jedoch trotzdem zu einer Besteuerung kommen, v.a. wenn optionale Steuerrechte ausgeübt worden sind.
Der Steuersatz der Immobilien-Mehrwertsteuer beträgt 20 Prozent. Als Basis für die Immobilien-Mehrwertsteuer wird herangezogen:
der Verkaufspreis oder
der Wert der eingeräumten Eigentumsrechte
Dabei werden die Einlage (bzw. die Anzahlung für die Immobilie) sowie weitere Gebühren berücksichtigt.
Der aktuelle Marktpreis wird dann als Basis herangezogen, wenn der Marktwert der Immobilie bzw. der eingeräumten Eigentumsrechte höher als der Verkaufspreis ist.
Treten Sie der Diskussion bei