Einreise und Aufenthaltsdauer
Zwar können Fotos und Rundgänge per Webcam einen guten Eindruck über die Immobilie verschaffen, aber eine Besichtigung des Objekts ersetzen sie nicht. Deshalb stellt sich bereits vor dem Kauf einer Immobilie, welche Einreisebestimmungen für Ausländer in das Fürstentum gelten. Dabei muss, obwohl Monaco nicht zur Europäischen Union gehört, zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern erst einmal unterschieden werden.
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
Da Monaco aufgrund seiner Nachbarschaft zu Frankreich an das Schengener Abkommen angeschlossen ist, können EU-Bürgerinnen und -Bürger nach Monaco wie in jeden anderen Schengen-Staat, also ohne Visum, einreisen. Basis für die Einreisebestimmungen ist das Nachbarschaftsabkommen zwischen Monaco und Frankreich aus dem Jahr 1963 in der Fassung vom 1. Juni 2007, d.h., die Einreisebestimmungen für Frankreich gelten auch für Monaco.
Ausländische Einwohner aus einem EU-Mitgliedstaat können nach Monaco ohne Visum einreisen, wenn sie in ihrem gültigen nationalen Reisepass eine Aufenthaltserlaubnis eingetragen ist.
Die maximale Aufenthaltsdauer in Monaco ohne Visum beträgt 90 Tage.
Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger
Personen, die keinen Reisepass oder Personalausweis eines EU-Mitgliedstaates besitzen, brauchen in der Regel ein Visum, um nach Monaco einreisen zu können.
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